Michael Hoylin von Gerhausen, gefangengesetzt, weil er seine Verschreibung dadurch gebrochen, dass er sich wieder am Amtmann zu Gerhausen vergriffen und sich gegen ihn ungehorsam erzeigt hat, freigelassen um seiner Frau und Kinder willen, verspricht, dass seine erste Verschreibung in Kraft bleiben soll, kein Gewehr bei sich zu haben außer einem zwei Spannen langen Weidmesser und Axt und Beil bei seiner Arbeit, auch ohne Erlaubnis des Fürsten und der Verwalter in keine offene Zeche noch Gesellschaft zu gehen und schwört Urfehde
Hierarchie: Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.7. Blaubeuren, Oberamt >> 1.7.5 Gerhausen
Betreff
- Fottel, Benedikt, Bürger, Bürgermeister, des Gerichts, Blaubeuren
- Hoylin, Michel, Gerhausen
- Blaubeuren
- Gerhausen
- Blaubeuren
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1548-09-15
- 1548-09-15
Betreff
- Fottel, Benedikt, Bürger, Bürgermeister, des Gerichts, Blaubeuren
- Hoylin, Michel, Gerhausen
- Blaubeuren
- Gerhausen
- Blaubeuren
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1548-09-15
- 1548-09-15
Datenpartner
Aggregator
Rechtehinweise der Medien in diesem Datensatz (sofern nicht anders angegeben)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rechte
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Kennung
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 329
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/2QOYFYPQXWKAPAQ45ZRXBK3QKS2VDR47
Sprache
- ger
- deu
Ist ein Teil von
- K7RQVPFXDWD6UPCD6G33NXHOGFNDSCZB
Bereitstellendes Land
- Germany
Name der Sammlung
Erstmals auf Europeana veröffentlicht
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Zuletzt aktualisiert vom Datenpartner
- 2024-11-05T12:42:54.949Z