Bartlin Bekh aus Frickenhausen, 14 Tage zu Neuffen gef., weil er eine auf Klage des Schultheißen von Frickenhausen durch Strafurteil [des Dorfgerichts] ihm auferlegte Geldbuße von 3 lb h nicht bezahlen, sondern entgegen dem Brauch des Fleckens appellieren wollte und, als der Schultheiß dies nicht zuließ, trotzig gesagt hatte, Schultheiß und Geicht täten ihm Gewalt und Unrecht an, jedoch, obschon er an Leib und gut hätte hart bestraft werden können und ihm auch die Annahme des Rechts vorgeschlagen wurde, auf die Fürbitten seiner Freunde wieder freigelassen unter der Bedingung, künftig den Gebräuchen und altem Herkommen des Fürstentums und des Fleckens Frickenhausen nachzuleben und sich fortan ungebührlicher Reden zu enthalten, nimmt diese Bedingungen an und schwört U.
Hierarchie: Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.6 Neuffen, Amt >> 6.6.5 Frickenhausen
Betreff
- Bekh, Bartlin
- Frickenhausen (Esslingen)
- Frickenhausen
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1545-09-05
- 1545-09-05
Betreff
- Bekh, Bartlin
- Frickenhausen (Esslingen)
- Frickenhausen
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1545-09-05
- 1545-09-05
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- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3504
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Sprache
- ger
- deu
Ist ein Teil von
- GS2WUZUZT3K45N7SVYGEQH2ASQJ4LROI
Bereitstellendes Land
- Germany
Name der Sammlung
Erstmals auf Europeana veröffentlicht
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Zuletzt aktualisiert vom Datenpartner
- 2024-11-05T12:42:54.949Z