Flirin Bölin, sesshaft zu Grafenberg, 8 Tage zu Neuffen gef., weil er gegen seine Untertanenpflicht und -eide den Vogt zu Neuffen mehrmals unwahr beschuldigt hatte, er wolle ihn bei der Wahrheit nicht bleiben lassen, ferner ihn als seine Obrigkeit geduzt, seinen Befehlen und Geboten nicht gehorcht und ihn angelogen hatte, jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde und nach Bezahlung seiner Atzung und anderer Unkosten wieder freigelassen unter der Bedingung, künftig dergleichen Reden und Handlungen zu unterlassen, schwört U.
Hierarchie: Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.6 Neuffen, Amt >> 6.6.7 Grafenberg
Betreff
- Bölin, Flirin
- Grafenberg
- Grafenberg
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1545-09-15
- 1545-09-15
Betreff
- Bölin, Flirin
- Grafenberg
- Grafenberg
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1545-09-15
- 1545-09-15
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- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Kennung
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3512
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/JOLXLGMYYWEAKPJVTPV4D6KTKRON6MH3
Sprache
- ger
- deu
Ist ein Teil von
- VM75DWLY4UG65WHOGLUPXNS6CBQVAUNE
Bereitstellendes Land
- Germany
Name der Sammlung
Erstmals auf Europeana veröffentlicht
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Zuletzt aktualisiert vom Datenpartner
- 2024-11-05T12:42:54.949Z