Matheus Freck aus Mössingen, außer Landes geflohen, weil er versucht hatte, sich an der ehrbaren Frau eines Mössingers zu vergehen, jedoch auf seine und seiner Freunde Bitten von der Obrigkeit zu Tübingen vor die Wahl gestellt, entweder Zeit seines Lebens außer Landes zu bleiben oder sechs Wochen im Turm am Boden bei Wasser und Brot zu büßen, entscheidet sich für das Zweite, schwört nach Verbüßung von 14 Tagen Turmhaft U. und gelobt eidlich, sich auf Mahnung der Obrigkeit wieder einzufinden, um die restliche Gefängnisstrafe abzusitzen. Zur Sicherheit stellt er seinen Bruder Hans Freck aus Mössingen als Bürgen, der sich verpflichtet, sich im Falle des Bruchs der Verschreibung daselbst zu stellen und die Strafe an sich voll stecken zu lassen.
Hierarchie: Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.2 Tübingen, Amt >> 10.2.2.12 Mössingen
Betreff
- Benslin, Hans
- Dachtler, Jakob
- Freck, Hans
- Freck, Matheus
- Mössingen
- Mössingen
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1524-03-03
- 1524-03-03
Betreff
- Benslin, Hans
- Dachtler, Jakob
- Freck, Hans
- Freck, Matheus
- Mössingen
- Mössingen
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1524-03-03
- 1524-03-03
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Kennung
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5459
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/QZCSZAKUVK5Y3ZG43NOIPT5U5BBFBQ3Q
Umfang
- 1 U
Sprache
- ger
- deu
Ist ein Teil von
- WNFQHZOWMVPULI7F27N4L2SBWE6E7BBK
Bereitstellendes Land
- Germany
Name der Sammlung
Erstmals auf Europeana veröffentlicht
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Zuletzt aktualisiert vom Datenpartner
- 2024-11-05T12:42:54.949Z