Jakob Bader von Weilheim, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr landflüchtig gewesen, jedoch auf Fürbitte begnadigt und als Einwohner wieder aufgenommen, leistet nach Verbüßung einer Haftstrafe erneut den Eid der Erbhuldigung, verspricht, jede Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen, stets zur Partei der Ober- und Ehrbarkeit zu halten, und schwört U.
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.10 Weilheim
Betreff
- Bader, Jakob
- Weilheim an der Teck
- Weilheim an der Teck
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1528-08-28
- 1528-08-28
Betreff
- Bader, Jakob
- Weilheim an der Teck
- Weilheim an der Teck
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1528-08-28
- 1528-08-28
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- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
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- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2358
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/TJ6CO357IHFRTXHED57QOLWFTS5FPNWA
Sprache
- ger
- deu
Ist ein Teil von
- RJA5ZXLT3WA3HQQHMOLEDBISLIHTNFEZ
Bereitstellendes Land
- Germany
Name der Sammlung
Erstmals auf Europeana veröffentlicht
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Zuletzt aktualisiert vom Datenpartner
- 2024-11-05T12:42:54.949Z