Simon Teischlin, B. zu Owen u. T., zu Kirchheim gef., weil er unter Mißachtung des für alle Untertanen geltenden Gebots, der Obrigkeit in allen Dingen beizustehen, versucht hatte, den vom Ammann Friedrich Wolgemut verhafteten Hans Buckh zu befreien, jedoch auf Fürbitte und mit Rücksicht auf seine kranke blöde, ihrer Sinne beraubte Frau unter der Bedingung freigel., daß er sich nicht aus dem Fürstentum entfernt, sich jederzeit auf Anforderung wieder stellt und künftig alle widersetzlichen Handlungen unterläßt, verpflichtet sich, dies alles zu halten, und schwört U. Er war auf die Nachricht von der Verhaftung des Hans Buckh, die er im Pfarrhof hörte, mit einem Schweinsspieß dem Ammann nachgeeilt, hatte ihn aber nicht gefunden; bei seiner Rückkehr in den Pfarrhof hatte er jedoch erklärt, wenn er ihn getroffen hätte, wäre der andere nicht ins Gefängnis gekommen.
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.3 Owen
Τύπος τεκμήριο
- Urkunden
Ημερομηνία
- 1537-12-16
- 1537-12-16
Φορέας προέλευσης
Συσσωρευτής
Δικαιώματα δικαιωμάτων για τα μέσα σε αυτό το τεκμήριο (εκτός αν ορίζεται διαφορετικά).
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Δικαιώματα
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Αναγνωριστικό
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2303
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/ZJDMEDWCRM27LYWHL6VK2XOLJEKOZJS7
Γλώσσα
- ger
- deu
Είναι μέρος του
- B5LRX6QLUHQA5ULFTS52KSJQML7EGKEA
Χώρα
- Germany
Όνομα συλλογής
Πρώτη φορά δημοσιεύτηκε στην Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Τελευταία ενημέρωση από τον φορέα προέλευσης
- 2024-11-05T12:42:54.949Z