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Peter Haubennestel, B. zu Owen, zum 3. Mal wegen des gleichen Delikts zu Kirchheim gef., und zwar, weil er in Zuwiderhandlung gegen die göttlichen Gebote und gegen das geschriebene kaiserliche Recht jahrelang ungewöhnliche Arzneien und "segensprechen" gebraucht und versucht hatte, Menschen und Vieh damit zu helfen, in Anbetracht des Bruchs zahlreicher älterer Gelübde der härtesten Strafe verfallen, mit Rücksicht auf seine Frau und seine unerzognen Kinder jedoch vom strengen Weg des Rechts befreit und vor dem Stadtgericht zu Kirchheim lediglich bürgerlich angeklagt, nach allem rechtlichen Vortrag dazu verurteilt, sich künftig allen Wahrsagens, Segensprechens und "artzneyens" gänzlich zu enthalten, einen Schwur mit aufgehobenen Fingern hierauf zu leisten, ferner seine Atzung zu bezahlen - außerdem sollen ihm im Falle einer Übertretung dieser Verschreibung alte und neue Vergehen zusammen angerechnet werden - nimmt dieses Urteil an, verpflichtet sich, alles Wahrsagen etc. künftig zu unterlassen, und schwört U.
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.3 Owen
Type of item
- Urkunden
Date
- 1568-01-01/1568-12-31
- 1568-01-01/1568-12-31
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2318
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/YLU232BUARLKZFCCGR7XLPZPYM3Y743Q
Language
- ger
- deu
Is part of
- B5LRX6QLUHQA5ULFTS52KSJQML7EGKEA
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Last time updated from providing institution
- 2024-11-05T12:42:54.949Z