Hans Fischer aus Tailfingen [= Neckartailfingen Kr. Nürtingen], wegen wiederholten Austretens aus dem Lande und anderer Straftaten zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen unter den Bedingungen, den Geboten und Verboten der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, Herzog Ulrich und seine Anhänger zu meiden, sich aller Meuterei und Praktiken zu enthalten, die Seiner Kgl. Majestät Statthalter und Fürstentum Württemberg schädlich sein könnten, auch alles diesbezüglich in Erfahrung gebrachte bei Strafe des Lebens anzuzeigen, beeidigt diese Bedingungen und schwört U. Er verspricht ferner eidlich, auf seine vermeinte Forderung an den ehrsamen Ludwig Schmid, Kaplan zu Tailfingen, wegen dessen Pfründe zu verzichten und ihn deshalb ferner unangefochten und unbekümmert zu lassen bei Strafe seines Lebens. Fischer hatte trotz des allgemeinen Verbots das Land unerlaubt verlassen, war dem Herzog Ulrich auf den Hohentwiel zugezogen und hatte dort der Statthalterregierung etwas anhängig gemacht. Er war nach seiner ersten Rückkehr zum zweiten Male aus dem Land ausgetreten, obwohl er damals geschworen hatte, sich dem Vogt zu Nürtingen zu stellen.
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.15 Außeramtliche Orte
Asunto
- Neckartailfingen
- Neckartailfingen
- Alemania
Tipo de ítem
- Urkunden
Fecha
- 1531-01-04
- 1531-01-04
Proveedor de datos
Agregador
Declaración de derechos de los medios en este Ítem (a menos que se especifique lo contrario)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Derechos
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identificador
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2482
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/TLNY2N54SJO6X4N2LFXIZZJU4UIXW5LW
Idioma
- ger
- deu
forma parte de
- FCD7GOWVNVE2DSQRFFPPLAKW4PLPARK4
País proveedor
- Germany
Nombre de la colección
Publicado por primera vez en Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Última actualización por parte del Proveedor de datos
- 2024-11-05T12:42:54.949Z