Ludwig Schienck aus Tischardt und Theiß Melchior aus Kohlberg, einige Tage mit Turmhaft im Turm zu Nürtingen belegt, weil sie gegen kaiserliche und königliche Mandate und Edikte und das auf den jährlichen Vogtgerichten verkündete Versammlungsverbot einem hergelaufenen, fremden, jungen Viehhirten, der bei Kappishäusern auf freiem Felde unbefugt und wider die lang hergebrachte christliche Ordnung predigte, zugelaufen waren und sich seinen Lehren angeschlossen hatten, woraus Aufruhr, Empörung und andere Übel hätten entstehen können, jedoch auf eigene und anderer Bitten von Statthalter und Regenten auf künftiges Wohlverhalten wieder freigelassen, geloben eidlich, sich an dergleichen Zusammenläufen nicht mehr zu beteiligen, auch falls ihnen solche bekannt würden, diese der Obrigkeit anzuzeigen, letzterer auch allezeit anzuhangen und gehorsam zu sein und schwören U.
Hierarchie: Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.8 Nürtingen, Vogtei >> 6.8.12 Tischardt
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- Urkunden
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- 1528-09-11
- 1528-09-11
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Droits
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Langue
- ger
- deu
Fait partie de
- L6KHJBHXLIJHPJXIQB6TRTIQSCL3ET22
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- Germany
Nom de la collection
Première publication sur Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Dernière mise à jour de l'Institution partenaire
- 2024-11-05T12:42:54.949Z