Hans Hagenloch, Wirt, sesshaft zu Neckartenzlingen, wegen verschiedener Betrügereien etliche Tage im Turm gef., jedoch gegen Schadenersatz und auf künftiges Wohlverhalten wieder freigelassen mit der Auflage, ergleichen Betrügereien künftig zu unterlassen und sich ehrlich und redlich zu führen, widrigenfalls die ihm erwiesene Begnadigung hinfällig sein solle, gelobt unter Eid, diese Bedingungen zu erfüllen und schwört U. Hagenloch hatte schon vor längerer Zeit bei der Fleischbeschau betrogen, was ihm jedoch damals auf sein Versprechen künftigen Wohlverhaltens nachgesehen worden war. Trotzdem hatte er unlängst eine Flasche Wein teuerer verkauft als sie wert war und wider die fürstlichen Vorschriften 2 Eimer Rotwein, die er in seinem Wirtshauskeller liegen hatte, nicht angezeigt und dadurch dem Umgeld entzogen.
Hierarchie: Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.7 Nürtingen, Amt >> 6.7.7 Neckartenzlingen
Thème
- Neckartenzlingen
- Neckartenzlingen
- Allemagne
Type d'item
- Urkunden
Date
- 1533-07-05
- 1533-07-05
Institution partenaire
Agrégateur
Licence du support dans cet enregistrement (sauf indication contraire)
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Droits
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Identificateur
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- ger
- deu
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Pays fournisseur
- Germany
Nom de la collection
Première publication sur Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Dernière mise à jour de l'Institution partenaire
- 2024-11-05T12:42:54.949Z