Simon Teischlin, B. zu Owen u. T., zu Kirchheim gef., weil er unter Mißachtung des für alle Untertanen geltenden Gebots, der Obrigkeit in allen Dingen beizustehen, versucht hatte, den vom Ammann Friedrich Wolgemut verhafteten Hans Buckh zu befreien, jedoch auf Fürbitte und mit Rücksicht auf seine kranke blöde, ihrer Sinne beraubte Frau unter der Bedingung freigel., daß er sich nicht aus dem Fürstentum entfernt, sich jederzeit auf Anforderung wieder stellt und künftig alle widersetzlichen Handlungen unterläßt, verpflichtet sich, dies alles zu halten, und schwört U. Er war auf die Nachricht von der Verhaftung des Hans Buckh, die er im Pfarrhof hörte, mit einem Schweinsspieß dem Ammann nachgeeilt, hatte ihn aber nicht gefunden; bei seiner Rückkehr in den Pfarrhof hatte er jedoch erklärt, wenn er ihn getroffen hätte, wäre der andere nicht ins Gefängnis gekommen.
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.3 Owen
Type d'item
- Urkunden
Date
- 1537-12-16
- 1537-12-16
Institution partenaire
Agrégateur
Licence du support dans cet enregistrement (sauf indication contraire)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Droits
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identificateur
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2303
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/ZJDMEDWCRM27LYWHL6VK2XOLJEKOZJS7
Langue
- ger
- deu
Fait partie de
- B5LRX6QLUHQA5ULFTS52KSJQML7EGKEA
Pays fournisseur
- Germany
Nom de la collection
Première publication sur Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Dernière mise à jour de l'Institution partenaire
- 2024-11-05T12:42:54.949Z