Simon Teischlin, B. zu Owen u. T., zu Kirchheim gef., weil er unter Mißachtung des für alle Untertanen geltenden Gebots, der Obrigkeit in allen Dingen beizustehen, versucht hatte, den vom Ammann Friedrich Wolgemut verhafteten Hans Buckh zu befreien, jedoch auf Fürbitte und mit Rücksicht auf seine kranke blöde, ihrer Sinne beraubte Frau unter der Bedingung freigel., daß er sich nicht aus dem Fürstentum entfernt, sich jederzeit auf Anforderung wieder stellt und künftig alle widersetzlichen Handlungen unterläßt, verpflichtet sich, dies alles zu halten, und schwört U. Er war auf die Nachricht von der Verhaftung des Hans Buckh, die er im Pfarrhof hörte, mit einem Schweinsspieß dem Ammann nachgeeilt, hatte ihn aber nicht gefunden; bei seiner Rückkehr in den Pfarrhof hatte er jedoch erklärt, wenn er ihn getroffen hätte, wäre der andere nicht ins Gefängnis gekommen.
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.3 Owen
Tipo di oggetto
- Urkunden
Data
- 1537-12-16
- 1537-12-16
Fornitore di contenuti
Aggregatore
Dichiarazione dei diritti del supporto in questo record (se non diversamente specificato)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Diritti
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Codice di identificazione
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2303
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/ZJDMEDWCRM27LYWHL6VK2XOLJEKOZJS7
Lingua
- ger
- deu
Fa parte di
- B5LRX6QLUHQA5ULFTS52KSJQML7EGKEA
Paese fornitore
- Germany
Nome della collezione
Pubblicato per la prima volta su Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Ultimo aggiornamento dal fornitore di contenuti
- 2024-11-05T12:42:54.949Z